Stammaktie - Lexikon Gründer
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Stammaktie

Die Stammaktie ist die am häufigsten auftretende Form der Aktie. Sie gewährt alle Aktionärsrechte, unter anderem die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie das Stimmrecht. 

Des Weiteren ist in ihr das Recht auf Gewinnbeteiligung und Anteil am Liquidationserlös verbrieft.

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