Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Rechtsfähigkeit
Unter Rechtsfähigkeit versteht man das selbstständige Tragen von Rechten und Pflichten. Befähigt sind dazu alle natürlichen und juristischen Personen.
Personengesellschaften haben keine eigene Rechtsfähigkeit. Das Handelsgesetzbuch schreibt allerdings den Personenhandelsgesellschaften eine beschränkte Rechtsfähigkeit zu.
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Personengesellschaften haben keine eigene Rechtsfähigkeit. Das Handelsgesetzbuch schreibt allerdings den Personenhandelsgesellschaften eine beschränkte Rechtsfähigkeit zu.
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