Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Partnerschaftsgesellschaft
Die Partnerschaftsgesellschaft kann nur von Freiberuflern unterhalten werden und bezeichnet in Deutschland eine spezielle, der Offenen Handelsgesellschaft ähnelnden Rechtsform. Die gesetzlichen Regelungen dazu sind im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz festgeschrieben.
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