Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Prokura
Eine Prokura ist eine handelsrechtliche Vollmacht mit gesetzlich festgelegtem Inhalt, die nur vom Inhaber eines Handelsgeschäftes oder seinem gesetzlichen Vertreter durch ausdrückliche Erklärung erteilt werden kann.
Sie ermächtigt zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes regelmäßig mit sich bringt. Wenn die Vertretungsmacht ausdrücklich darauf erstreckt wird, ermächtigt die Prokura auch zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken.
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Sie ermächtigt zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes regelmäßig mit sich bringt. Wenn die Vertretungsmacht ausdrücklich darauf erstreckt wird, ermächtigt die Prokura auch zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken.
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