Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Personengesellschaft
Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer Gesellschaft zur Verfolgung eines gmeinsamen Zweckes. Kennzeichnend ist u.a., dass die Übertragbarkeit und Vererblichkeit der Mitgliedschaft nur mit Zustimmung der anderen Gesellschafter möglich ist, die Gesellschafter für Schulden zum Teil selber haften und die fehlende Rechtsfähigkeit.
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