Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Namensaktie
Der Inhaber einer Namensaktie ist im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen. Die Übertragung dieser erfordert ein Indossament, das heißt eine schriftliche Erklärung und Gegenzeichnung des Verkäufers auf der Rückseite des Wertpapiers und eine Umschreibung im Aktienbuch.
Bei den vinkulierten Namensaktien bedarf die Übertragung zusätzlich einer Zustimmung der Gesellschaft.
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Bei den vinkulierten Namensaktien bedarf die Übertragung zusätzlich einer Zustimmung der Gesellschaft.
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