Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Name
Der Name eines Unternehmens (bei Kaufleuten der Firma) ist geschützt. Dabei ist zu beachten, dass das Recht des älteren Namen vorgeht, die Wahl kann somit für den Gründer zum Risiko werden. Ausgeschlossen sind Eigennamen, die im Geschäftsleben nach belieben geführt werden dürfen.
Haben Kaufleute derselben Branche am selben Ort den gleichen Namen, muss der Neue den Unterschied durch einen Zusatz deutlich machen.
Um eine Abmahnung aufgrund der Namenswahl auszuschließen, ist zu empfehlen, sich bei der Kammer kundig zu machen.
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Haben Kaufleute derselben Branche am selben Ort den gleichen Namen, muss der Neue den Unterschied durch einen Zusatz deutlich machen.
Um eine Abmahnung aufgrund der Namenswahl auszuschließen, ist zu empfehlen, sich bei der Kammer kundig zu machen.
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