Mahnverfahren - Lexikon Gründer
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Mahnverfahren

Mit dem Mahnverfahren kann ein Gläubiger (Antragssteller) einfacher, schneller und kostengünstiger als bei einer Klage einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner (Antragsgegner) erlangen. Dabei ist das Mahnverfahren nur für Ansprüche auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme zulässig.

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