Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Kommanditgesellschaft
Eine Kommanditgesellschaft ist eine Gesellschaft, bei der neben mindestens einem unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) bei mindestens einem weiteren Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt (Kommanditist) ist.
Die Kommanditgesellschaft ist eine Personenhandelsgesellschaft, ihr Gesellschaftszweck muss auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet sein.
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Die Kommanditgesellschaft ist eine Personenhandelsgesellschaft, ihr Gesellschaftszweck muss auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet sein.
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