Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Joint venture
Joint ventures sind oft grenzüberschreitende Gemeinschaftsunternehmen, bei denen zwei oder mehr Partner vertraglich die Zusammenarbeit beschließen und die Kapitalbeteiligungen sowie sonstige Modalitäten des Joint ventures festlegen. Dabei sollte mindestens einer der Partner einen Sitz im Gründerland des Gemeinschaftsunternehmens haben. Joint ventures können auf Dauer oder für zeitlich begrenzte Vorhaben eingerichtet werden.
Dabei werden Joint ventures insbesondere zur Erschließung neuer Märkte und zur Entwicklung neuer Technologien gegründet, die ansonsten nicht finanzierbar wären.
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Dabei werden Joint ventures insbesondere zur Erschließung neuer Märkte und zur Entwicklung neuer Technologien gegründet, die ansonsten nicht finanzierbar wären.
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