Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Insolvenzordnung
Die Insolvenzordnung trat in Deutschland am 1. Januar 1999 in Kraft und löste die bis dahin geltenden Regelungen der Konkurs- und Vergleichsordnung (alte Bundesländer) sowie die Gesamtvollstreckungsordnung (neue Bundesländer) ab.
Im Wesentlichen dient die Insolvenzordnung der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger eines Schuldners/ einer Schuldnerin. Zu diesem Zweck wird das Vermögen des Schuldners/ der Schuldnerin verwertet. Ist das Insolvenzverfahren abgeschlossen, wird der Verwertungserlös abzüglich der Verfahrenskosten an die Gläubiger ausgekehrt.
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Im Wesentlichen dient die Insolvenzordnung der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger eines Schuldners/ einer Schuldnerin. Zu diesem Zweck wird das Vermögen des Schuldners/ der Schuldnerin verwertet. Ist das Insolvenzverfahren abgeschlossen, wird der Verwertungserlös abzüglich der Verfahrenskosten an die Gläubiger ausgekehrt.
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