Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Hypothek
Der Begriff Hypothek bezeichnet das Recht eines Gläubigers, seine Forderungen durch das Eigentum seines Schuldners zu befriedigen. Dies kann ein Grundstück, ein Wohnungseigentum oder ein Gebäudeeigentum sein. Die Aufnahme einer Hypothek gilt als Sicherheit bei der Aufnahme eines Kredites. Die Hypothek wird ins Grundbuch eingetragen.
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