Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Handelsregister
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, welches alle Kaufleute im Bezirk des Registergerichts verzeichnet. Das Registerrecht gehört zum Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Dabei besteht das Handelsregister aus zwei Abteilungen:
1) Abteilung A enthält die Personengesellschaften und Einzelkaufleute sowie die juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
2) Abteilung B enthält die Kapitalgesellschaften.
Die Anmeldung zur Eintragung oder Löschung erfolgt in amtlich beglaubigter Form.
zurück zur Übersicht
Dabei besteht das Handelsregister aus zwei Abteilungen:
1) Abteilung A enthält die Personengesellschaften und Einzelkaufleute sowie die juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
2) Abteilung B enthält die Kapitalgesellschaften.
Die Anmeldung zur Eintragung oder Löschung erfolgt in amtlich beglaubigter Form.
zurück zur Übersicht
anzeige
-
Steuerberater suchen
Jetzt kostenlos und unverbindlich.
mehr...
-
Private Krankenversicherung
Sparen Sie 2.500 EUR pro Jahr bei besserer Leistung.
mehr...
-
Gründerberater suchen und finden
Sie sind Gründerberater? Jetzt eintragen und Vorteile sichern.
mehr...
RSS Feed abonnieren
- Nachrichten Gründer, Start-ups, Investoren Feed abonnieren
- Aktuelle Veranstaltungen Feed abonnieren
- Aktuelle Fachbeiträge Feed abonnieren