Handelsregister - Lexikon Gründer
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Handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, welches alle Kaufleute im Bezirk des Registergerichts verzeichnet. Das Registerrecht gehört zum Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit. 

Dabei besteht das Handelsregister aus zwei Abteilungen:

1) Abteilung A enthält die Personengesellschaften und Einzelkaufleute sowie die juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

2) Abteilung B enthält die Kapitalgesellschaften.

Die Anmeldung zur Eintragung oder Löschung erfolgt in amtlich beglaubigter Form.

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