Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Gesamtschuldnerische Haftung
Die gesamtschuldnerische Haftung (Gesamtschuld) ist die vertraglich oder gesetzlich vorgesehene Haftung, die jeder Schuldner zu tragen hat. Der Gläubiger kann diese Schuld nur einmal von einem Schuldner einfordern (§421 BGB).
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