Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Grundschuld
Die Grundschuld bezeichnet die Belastung eines Grundstücks, bei der an den Begünstigten eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist.
Sie ist im Gegensatz zur Hypothek nicht akzessorisch, das heißt sie folgt nicht einer konkreten Forderung.
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Sie ist im Gegensatz zur Hypothek nicht akzessorisch, das heißt sie folgt nicht einer konkreten Forderung.
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