Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Gewerbeertrag
Der Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes oder des Körperschaftssteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus einem Gewerbebetrieb. Er wird vermehrt beziehungsweise vermindert um bestimmte Beträge, die dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer Rechnung tragen und zum Beispiel eine Doppelbelastung mit Gewerbe- und Grundsteuer vermeiden sollen.
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