Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Ertragsanteil
Das Guthaben besteht aus einem Ansparanteil und einem Ertragsanteil (Zinsanteil), wenn Geldbeträge angespart und verzinst werden. Bei Rentenzahlungen wird der Ertragsanteil von der Rente subtrahiert, nur dieser unterliegt der Besteuerung. Rentenempfänger müssen dadurch nicht die angesparten Rentenbeiträge, sondern nur den Ertragsanteil ihrer Rente versteuern.
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