Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Eigenkapital
Als Eigenkapital werden Mittel bezeichnet, die von einem oder mehreren (Mit-) Eigentümern in ein Unternehmen eingebracht werden. Dabei kann die Einbringung in Form von Bargeld beziehungsweise Sparguthaben oder in Form einer Sacheinlage sowie in Form von Eigenleistungen erfolgen. Zum Eigenkapital zählen auch Gewinne, die zum Zweck der Selbstfinanzierung wieder in das Unternehmen fließen.
In der Regel wird Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Es berechtigt die betreffende Person zur Teilhabe am Unternehmensgewinn, verpflichtet sie jedoch auch zur Übernahme von Verlusten. Des Weiteren berechtigt es die einbringende Person in der Regel, bei Unternehmensentscheidungen zumindest ein Mitspracherecht zu haben.
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In der Regel wird Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Es berechtigt die betreffende Person zur Teilhabe am Unternehmensgewinn, verpflichtet sie jedoch auch zur Übernahme von Verlusten. Des Weiteren berechtigt es die einbringende Person in der Regel, bei Unternehmensentscheidungen zumindest ein Mitspracherecht zu haben.
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