Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Darlehen
Schuldrechtlicher Vertrag für eine bestimmte Summe. Der Darlehensgeber verpflichtet sich gegenüber dem Darlehensnehmer zur Übergabe der Summe. Der Darlehensnehmer ist widerrum verpflichtet, die Summe bei Fälligkeit zurückzuzahlen, inklusive Darlehensgebühr.
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