Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Bargründung
Die Anteilseigner einer Gesellschaft leisten bei deren Gründung ihre Einlagen in barer Form, das heißt in Form der gesetzlichen Zahlungsmittel. Die Höhe der notwendigen Einlagen hängt von der Art der Rechtsform ab.
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