Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Betriebsrat
In Betrieben mit fünf oder mehr Arbeitnehmern besteht die Möglichkeit, dass die Belegschaft einen Betriebsobmann wählt. Ab 21 Mitarbeitern besteht der Betriebsrat aus drei Personen.
Durch einen Betriebsrat erhalten Beschäftigte mehr Rechte und sind in betriebliche Prozesse besser miteinbezogen. So bestimmen Betriebsräte zum Beispiel bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und der Arbeitszeit sowie bei Einstellungen und Versetzungen mit. Außerdem haben sie ein Mitspracherecht bei der Einführung neuer Technologien.
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Durch einen Betriebsrat erhalten Beschäftigte mehr Rechte und sind in betriebliche Prozesse besser miteinbezogen. So bestimmen Betriebsräte zum Beispiel bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und der Arbeitszeit sowie bei Einstellungen und Versetzungen mit. Außerdem haben sie ein Mitspracherecht bei der Einführung neuer Technologien.
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