Bundespatentgericht - Lexikon Gründer
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Bundespatentgericht

Das Bundespatentgericht wurde 1961 errichtet und dient der Entscheidungsfindung bei Beschwerden gegen Beschlüsse des Patentamtes. Außerdem entscheidet es bei Klagen auf Nichtigerklärung oder Zurücknahme von Patenten oder Erteilung von Zwangslizensen. Es ist entsprechend zuständig für Gebrauchsmuster und Marken.

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