Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Aufbewahrungsfristen
Der Kaufmann ist verpflichtet, Handelsbücher, Bilanzen, Inventare, Lageberichte und Organisationsunterlagen für die Dauer von zehn Jahren aufzubewahren. Die Geschäftskorrespondenz muss sechs Jahre lang aufbewahrt werden. (§§257 HGB 147 Abs.3 AO)
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