Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Abschreibung
Anlagevermögen, aber auch Gegenstände des immateriellen Vermögens, verlieren während der Nutzungsdauer an Wert.
Mit der Abschreibung werden rechnerisch und nach festgelegten Sätzen die Kosten angegeben, mit denen der Wert durch Abnutzung oder Marktpreisschwankungen sinkt. Diese werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand verbucht und in die Kostenrechnung als Kostenfaktor einbezogen.
Dabei werden nur Wirtschaftsgüter in die Bilanz mit aufgenommen, die mindestens für die Dauer einer Abrechnungsperiode im Unternehmen genutzt werden.
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Mit der Abschreibung werden rechnerisch und nach festgelegten Sätzen die Kosten angegeben, mit denen der Wert durch Abnutzung oder Marktpreisschwankungen sinkt. Diese werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand verbucht und in die Kostenrechnung als Kostenfaktor einbezogen.
Dabei werden nur Wirtschaftsgüter in die Bilanz mit aufgenommen, die mindestens für die Dauer einer Abrechnungsperiode im Unternehmen genutzt werden.
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