Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Abruffrist
Die Abruffrist besagt, dass ein Darlehensnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraumes sein Darlehen abrufen sollte. Es besteht dabei die Möglichkeit, aus bestimmten Gründen die Frist auf Antrag zu verlängern.
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