Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Sicherheitseinbehalt
Begriff aus dem Bereich Factoring Das Factoringinstitut behält bei der Auszahlung des Forderungspreises (der gekauften Forderung) 10 bis 20 Prozent des Betrages ein, um damit eventuellen Mängel, Reklamationen, Skonti, Rückgaben etc. auszugleichen. Diesen Betrag nennt man Sicherheitseinbehalt. Wenn die Forderung beglichen ist beziehungsweise bei Fälligkeit der Forderung wird der Sicherheitseinbehalt entweder verrechnet oder an den Factorinkunden ausbezahlt.
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