Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Rückbürgschaft
Als Rückbürgschaft wird eine Bürgschaft bezeichnet, die der Bürge für seine Bürgschaftsverpflichtung aufnimmt. Sie dient der Absicherung des Bürgen. Der Rückbürge ist meistens der Bund oder ein Bundesland.
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