Revolvierende Einzeldeckung - Lexikon Förderung
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Revolvierende Einzeldeckung

Der Begriff revolvierende Einzeldeckung bezeichnet eine Lieferantenkreditdeckung mit einer Laufzeit bis zu 24 Monaten. Sie dient der  Forderungsabsicherung  deutscher Exporteure gegenüber den Bestellern im Ausland. Die revolvierende Einzeldeckung kann nur bei Liefer- oder Leistungsgeschäften in Anspruch genommen werden.

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