Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Leasing
Beim Leasing überlässt der Leasing-Geber dem Leasing-Nehmer einen Leasing-Gegenstand zur Nutzung. Hierfür hat der Leasing-Nehmer ein vereinbartes Entgelt in Form einer monatlichen Leasing-Rate zu bezahlen. In der Regel bleibt der Leasing-Geber rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer dieses Leasing-Gutes und nimmt den Gegenstand in seine Bilanz auf.
Nach Ablauf des Leasing-Vertrages geht der Gegenstand wieder an den Leasing-Geber zurück oder kann vom Leasing-Nehmer oder einem Dritten käuflich erworben werden. Unternehmer können Leasing-Verträge zum Beispiel im Bereich Immobilien, Produktionsanlagen, Büromaschinen oder EDV-Ausstattung abschließen. Ausführliche Informationen zum Thema Leasing finden Sie hier.
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Nach Ablauf des Leasing-Vertrages geht der Gegenstand wieder an den Leasing-Geber zurück oder kann vom Leasing-Nehmer oder einem Dritten käuflich erworben werden. Unternehmer können Leasing-Verträge zum Beispiel im Bereich Immobilien, Produktionsanlagen, Büromaschinen oder EDV-Ausstattung abschließen. Ausführliche Informationen zum Thema Leasing finden Sie hier.
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