Kleinunternehmer - Lexikon Förderung
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Kleinunternehmer

Laut den von der EU festgelegten Maßstäben zur Klassifizierung von mittelständischen Unternehmen gibt es folgende Möglichkeiten, einen Kleinunternehmer einzuordnen:
  • "Kleinstunternehmen" haben bis zu zehn Beschäftigte, bis zu zwei Millionen Euro Umsatz pro Jahr und eine Bilanzsumme von bis zu zwei Millionen Euro pro Jahr
  • "Kleine Unternehmen" haben bis zu 50 Beschäftigte, bis zu zehn Millionen Euro Umsatz pro Jahr und eine Bilanzsumme von bis zu zehn Millionen Euro pro Jahr


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