Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Er muss immer für das vergangene Geschäftsjahr aufgestellt werden. Im § 264 (2) HGB sind die Grundsätze festgelegt, die bei der Buchführung beachtet werden müssen, damit ein realistisches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht. In Aktiengesellschaften muss der Jahresabschluss vom Vorstand aufgestellt werden und von einem staatlichen Wirtschaftsprüfer überprüft werden.
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