Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Einstellungszuschüsse
Bis spätestens zwei Jahre nach der Neugründung kann das Arbeitsentgelt für einen neuen Mitarbeiter aus Bundesmitteln bezuschusst werden. Vorraussetzung ist, dass
- der Arbeitsplatz neu geschaffen wurde
- der Arbeitsvertrag unbefristet gilt
- der neu eingestellte Arbeitnehmer vorher arbeitslos und förderungsbedürftig war (vgl. §§ 225 ff. SGB III).
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