Bürge - Lexikon Förderung
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Bürge

Person (oder Bank), die die Haftung für einen Hauptschuldner übernimmt. Zu diesem Zweck wird ein schriftlicher Vertrag mit dem Gläubiger abgeschlossen. Der Bürge liefert somit anstelle des Schuldners die Kreditsicherheiten. Eine Bürgschaft setzt voraus, dass der Bürge über ein angemessenes Vermögen verfügt.

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