Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Basel I
1988 wurde vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht das Konsultationspapier zur "Neuen Eigenkapitalvereinbarung" (Basel I) veröffentlicht. Ziel dieser Richtlinie war die Förderung und Sicherung eines funktionierenden Bankwesens. Die Richtlinie beinhaltete die Vorgabe, dass Kreditgeber bei Kreditvergabe den Kredit mit Eigenkapital unterlegen müssen. Die Eigenkapitalunterlegung muss dabei mindestens 8 Prozent der Kreditsumme betragen. Weiterführende Informationen zu Basel I und Basel II finden Sie hier.
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