Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Anbahnungskosten
Als Anbahnungskosten bezeichnet man die Tranksaktionskosten, die vor dem Abschluss eines Vertrages entstehen, zum Beispiel aufgrund notwendiger Informationsbeschaffung über den Vertragspartner etc.
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