Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Ausfallrisiko
Als Ausfallrisiko bezeichnet man das Risiko, dass Forderungen einer Vertragspartei gegenüber der anderen Vertragspartei vollständig oder teilweise ausfallen können. Das bedeutet, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, die gegen ihn bestehenden Forderungen zu begleichen. Grund dafür ist in der Regel die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
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