Anspruch - Lexikon Förderung
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Anspruch

Der Begriff Anspruch bezeichnet das Recht des Gläubigers, von einem Schuldner verlangen zu können, dass er etwas Bestimmtes tut oder unterlässt. Voraussetzung ist, dass der Schuldner Haftung übernommen hat und somit bei ihm das Recht an einer Sache verwirklicht werden kann.

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