Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Anspruch
Der Begriff Anspruch bezeichnet das Recht des Gläubigers, von einem Schuldner verlangen zu können, dass er etwas Bestimmtes tut oder unterlässt. Voraussetzung ist, dass der Schuldner Haftung übernommen hat und somit bei ihm das Recht an einer Sache verwirklicht werden kann.
zurück zur Übersicht
zurück zur Übersicht
förderland Empfehlung: Gründerberater suchen
Bereits hunderte Gründer und junge Firmen haben kostenlos über die Berater von förderland vor Ort erfolgreich Förderungen beantragt.
anzeige
-
Steuerberater suchen
Jetzt kostenlos und unverbindlich.
mehr...
-
Private Krankenversicherung
Sparen Sie 2.500 EUR pro Jahr bei besserer Leistung.
mehr...
-
Gründerberater suchen und finden
Sie sind Gründerberater? Jetzt eintragen und Vorteile sichern.
mehr...
RSS Feed abonnieren
- Nachrichten Gründer, Start-ups, Investoren Feed abonnieren
- Aktuelle Veranstaltungen Feed abonnieren
- Aktuelle Fachbeiträge Feed abonnieren