Abtretung - Lexikon Förderung
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Abtretung

= Forderungsabtretung , Zession

Der Begriff Abtretung bezeichnet den Zustand, in dem der Gläubiger seine Forderungen an einen neuen Gläubiger weitergibt. Die Abtretung wird in einem Vertrag zwischen den beiden festgehalten. Eine Abtretung ist im Unterschied zum Verkauf von Forderungen eine Möglichkeit der Kreditsicherung.


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