Zulassungsantrag - Investementlexikon
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Zulassungsantrag

Um zum Handel an der Börse zugelassen zu werden, muss ein Zulassungsantrag vom Emittenten zusammen mit einem Kreditinstitut bei der Zulassungsstelle eingereicht werden.
 
Der Antrag enthält alle wertpapierbezogenen Angaben (Betrag, Art, Höhe, Termine) und wird im Kursblatt und im Börsenanzeiger sowie durch Aushang im Börsensaal veröffentlicht.


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