Zwischenschein - Investementlexikon
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Zwischenschein

= Interimsschein, Anteilschein, Anrechtschein, Ertragsschein
 
Als Zwischenschein wird eine Urkunde bezeichnet, die eine Aktiengesellschaft bei der Gründung oder bei einer Kapitalerhöhung an Stelle der tatsächlichen Aktie ausgibt. Sobald die endgültige Aktie ausgestellt worden ist, wird der Zwischenschein durch diese ersetzt.
 
Ein Zwischenschein ist ein Orderpapier und muss auf einen Namen lauten.


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