Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Werbungskostenpauschbetrag
Bei der Steuererklärung kann zur Vereinfachung ein Werbungskostenpauschbetrag von 51 EUR bzw. 102 EUR bei Zusammenveranlagten abgesetzt werden. Damit sind die Kosten berücksichtigt, die bei der Geldanlage anfallen, ohne dass ein Einzelnachweis erforderlich ist. Höhere Werbungskosten können, wenn sie belegt werden, bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Der Ausgabeaufschlag zählt allerdings nicht zu den Werbungskosten.
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