Vermögensteuer - Investementlexikon
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Vermögensteuer

Der Besitz von Anteilen an Investmentfonds unterliegt nach dem noch nicht aufgehobenen Vermögensteuergesetz der Vermögensteuer, sofern ihr Wert zusammen mit den übrigen steuerpflichtigen Vermögenswerten des Anlegers bestimmte Beträge überschreitet. Relevant für den Vermögensteuerwert ist der Rücknahmewert der Anteile am Ende des dem Veranlagungsstichtag vorausgegangenen Kalenderjahres. Vermögensteuer wird aber seit 01.01.1997 nicht mehr erhoben.


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