Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Verkaufsprospekt
Das Investmentmodernisierungsgesetz schreibt zwingend vor, dass dem Käufer von Investmentanteilen ein Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen des Investmentfonds zu übergeben ist.
Der Prospekt enthält alle Angaben, die für die Beurteilung einer Anlage in Investmentfonds von wesentlicher Bedeutung sind. Hierzu gehören Angaben über Firma, Rechtsform, Sitz und Eigenkapital der Investment-Gesellschaft und der Depotbank sowie die gesetzlich geforderten Angaben der Vertragsbedingungen. Der Verkaufsprospekt muss von der BAFin genehmigt werden.
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