Tafelgeschäft - Investementlexikon
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Tafelgeschäft

Als Tafelgeschäft wird ein Wertpapiergeschäft bezeichnet, bei dem die Abwicklung des Geschäftes zwischen dem Kreditinstitut und dem Kunden durch die Übergabe der Wertpapiere gegen Barzahlung erfolgt. Der Anleger übernimmt dann selbst die Aufbewahrung und Verwaltung der Wertpapiere.


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