Mittwoch, 23.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Sammelverwahrung
= Sammelaufbewahrung
Der Begriff Sammelverwahrung bezeichnet eine Form der Verwahrung von Wertpapieren der gleichen Gattung durch ein Kreditinstitut. Im Gegensatz zur Sonderverwahrung im Streifbanddepot hat der Kunde hier kein Eigentumsrecht an den zur Verwahrung gegebenen Papieren. Er wird vielmehr Miteigentümer nach Anteilen am Sammelbestand der betreffenden Gattung.
Wegen des geringeren Verwaltungsaufwands ist die Sammelverwahrung für den Kunden günstiger als die Sonderverwahrung.
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