Mittwoch, 23.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Sperrminorität
Als Sperrminorität wird eine Minderheitsbeteiligung an einem Unternehmen bezeichnet, durch die wichtige Unternehmensbeschlüsse verhindert werden können.
Man spricht von einer Sperrminorität, wenn eine Einzelperson oder eine Gruppe von Aktionären mehr als 25% aber weniger als 50% der Aktien eines Unternehmens halten. So können Hauptversammlungsbeschlüsse, die eine Dreiviertelmehrheit erfordern, verhindert werden.
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