Steuerbescheinigung - Investementlexikon
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Steuerbescheinigung

Anleger in deutschen Investmentfonds erhalten von ihrer depotführenden Stelle in der Regel einmal jährlich eine Steuerbescheinigung, aus der
  • der zinsabschlagsteuerpflichtige Anteil der Erträge,
  • der inländische Dividendenanteil sowie
  • gegebenenfalls einbehaltene Zinsabschlagsteuern, Solidaritätszuschläge, Körperschaftsteuerguthaben und ausländische Quellensteuern

hervorgehen.



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