Sparerfreibetrag - Investementlexikon
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Sparerfreibetrag

Jedem Anleger steht ein Sparerfreibetrag von 1.370 EUR sowie ein Werbungskostenpauschbetrag von 51 EUR zu. Bei Zusammenveranlagten verdoppeln sich diese Beträge. Bis zu der jeweiligen Höchstgrenze von 1.421 EUR/2.842 EUR kann ein Freistellungsauftrag erteilt werden.


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