Sondervermögen - Investementlexikon
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Sondervermögen

Das bei der Investment-Gesellschaft gegen Ausgabe von Anteilscheinen eingelegte Kapital und die damit angeschafften Vermögensgegenstände bilden ein Sondervermögen. Das Sondervermögen muss von dem eigenen Vermögen der Investment-Gesellschaft getrennt gehalten werden.
 
Investment-Gesellschaften dürfen mehrere Sondervermögen bilden, die sich durch ihre Namen unterscheiden und getrennt gehalten werden müssen. Das Sondervermögen haftet nicht für Verbindlichkeiten der Investment-Gesellschaft.


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