Mittwoch, 23.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Rechenschaftsbericht
Deutsche Investment-Gesellschaften sind per Gesetz verpflichtet, einmal im Jahr einen Rechenschaftsbericht und nach sechs Monaten einen Zwischenbericht zur Information ihrer Anleger herauszugeben.
Der Rechenschaftsbericht umfasst:
- die Vermögensaufstellung
- die Aufwands- und Ertragsrechnung
- die Höhe der eventuellen Ausschüttung
- Informationen zur Geschäfts- und Fondsentwicklung
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