Rechenschaftsbericht - Investementlexikon
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Rechenschaftsbericht

Deutsche Investment-Gesellschaften sind per Gesetz verpflichtet, einmal im Jahr einen Rechenschaftsbericht und nach sechs Monaten einen Zwischenbericht zur Information ihrer Anleger herauszugeben.

Der Rechenschaftsbericht umfasst:
  • die Vermögensaufstellung
  • die Aufwands- und Ertragsrechnung
  • die Höhe der eventuellen Ausschüttung
  • Informationen zur Geschäfts- und Fondsentwicklung


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